Carl Richard Montag Förderstiftung
Satzung
Stiftungszweck
- Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Sie soll auf unbegrenzte Zeit bestehen.
- Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung von
• Wissenschaft und Forschung
• Jugend und Gesellschaft
• Kunst
• Baukultur
durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts. - Der Stiftungszweck wird unter anderem verwirklicht durch die Förderung der folgenden Stiftungen
• Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft
• Montag Stiftung Kunst und Gesellschaft
• Montag Stiftung Urbane Räume gemeinnützige AG
• Montag Stiftung Denkwerkstatt - Über die Vergabe von Stiftungsmitteln entscheidet der Vorstand. Ein Rechtsanspruch auf Zuwendungen der Stiftung besteht nicht, bevor nicht die Vergabe von Stiftungsmitteln durch den Vorstand im Einzelfall verbindlich zugesagt ist.
- Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
- Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Stiftungssitz
Carl Richard Montag Förderstiftung
Gemeinnützige Stiftung
Raiffeisenstraße 2
53113 Bonn
Vorstand:
Dr. Bernd Bach
Dr. Karl-Heinz Imhäuser
Beirat:
Dr. Agnes Klein (Vorsitzende)
Berthold Beeker
Dr. Robert Kloos