Montag Stiftung Kunst und Gesellschaft
Satzung
Stiftungszweck
- Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
- Der Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
• die Förderung von Künstlern und Studierenden an Kunsthochschulen,
• die Stiftung von Preisen für herausragende künstlerische Leistungen,
• die Verteilung von Stipendien an junge Künstler,
• die Förderung des Dialogs zwischen zeitgenössischer Kunst, Architektur und Gesellschaft,
• die Durchführung kultureller Veranstaltungen und Maßnahmen, die geeignet sind, künstlerische Entwicklungen zu fördern.
- Über die Vergabe von Stiftungsmitteln entscheidet der Vorstand. Ein Rechtsanspruch auf Zuwendungen der Stiftung besteht nicht, bevor nicht die Vergabe von Stiftungsmitteln durch den Vorstand im Einzelfall verbindlich zugesagt ist.
- Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
Sitz und Gremien
Montag Stiftung Kunst und Gesellschaft
Gemeinnützige Stiftung
Raiffeisenstraße 5
53113 Bonn
Vorständin: Ruth Gilberger
Beirätin und Beirat:
Frau Dr. Isabel Rith-Magni
Herrn Prof. Stephen Craig
Herrn Dr. Karl-Heinz Imhäuser